INITIATIVE ARBEITSMEDIZIN 2030

Im Zuge der Coronapandemie hat sich besonders deutlich gezeigt, wie wichtig eine gute und flächendeckende arbeitsmedizinische Versorgung ist. Durch diese ist eine große Anzahl an Menschen tagtäglich am Arbeitsplatz zu erreichen. Weiters hält die arbeitsmedizinische Versorgung Unternehmen handlungsfähig. Ausgangsbasis aller Überlegungen zum Thema Arbeitsmedizin ist die Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, die sie oder er gegenüber ihren, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrnehmen muss. Durch die im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz festgesetzten Vorgaben konnten über die letzten Jahrzehnte sehr gute arbeitsmedizinische Erfolge erreicht werden.

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